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Allgemeine Geschäftsbedingungen Grenzlager GmbH i.G (im Folgenden grenzlager.ch genannt)

grenzlager.ch stellt ein zentrales Portal Privaten und Firmen zur Verfügung für folgende Dienstleistungen:

Annahme und Lagerung von Briefen, Paketen, Päckchen, Speditionsgut bis zur Abholung des Kunden bzw. des Besteller und Eigentümer.

1. Geltungsbereich / Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) regeln die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Firma grenzlager.ch und ihren Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt). Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die das grenzlager.ch für ihre Auftraggeber erbringt. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, die in der Geschäftsstelle Lottstetten aufliegt und im Internet unter grenzlager.ch einzusehen ist.

1.2 Das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zu diesen zugrundeliegenden AGB zustande. Im Einzelfall abweichende Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung auf der Internetseite www.grenzlager.ch und der Akzeptierung der AGB zustande.

1.3 Leistungen / Preise: Es gilt die jeweils letztgültige, aktuelle Fassung der Preis- und Leistungsübersicht.

1.4 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder grenzlager.ch noch die Filiale Lottstetten als Rechnungsadresse fungieren. Es ist ausdrücklich untersagt weder grenzlager.ch noch die Filiale Lottstetten und deren Geschäftsanschriften als Rechnungsadresse anzugeben. Ebenfalls darf nicht die E-Mail Adresse von grenzlager.ch als Korrespondenzadresse für Dritte weitergegeben und angegeben werden. Das grenzlager.ch übernimmt weder die Weiterleitung von Nachrichten, welche an Kunden geschickt werden (Post/Fax/E-Mail) noch werden Abklärungen mit betriebsfremden Versendern getätigt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann eine Sperrung der Kundennummer nach sich ziehen.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Der Auftraggeber beauftragt grenzlager.ch über das Portal www.grenzlager.ch in seinem Namen, Sendungen von Zustellern (Lieferanten), die Grenzlager Adresse in Lottstetten  -z. Hdn. Name des Auftraggebers adressierten Sendungen anzunehmen und zu lagern.

Grenzlager
C/O Ihr Vor & Nachname
Bahnhofstrasse 12
79807 Lottstetten


3. Vertragsverhältnis

3.1 Der Auftrag gilt mit der Übergabe der eingelagerten Sendung an den c/o Empfänger, oder eines Bevollmächtigten als durchgeführt.

3.2 grenzlager.ch behält sich vor, einen Auftrag zur Annahme und Lagerung jederzeit und ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

3.3 grenzlager.ch ist berechtigt, nach Übernahme einer Sendung vom jeweiligen Zusteller (Lieferanten), vom Auftraggeber zur Feststellung, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt, Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die Auskunft, oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist die Filiale, sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass es sich nicht um eine bedingungsgerechte Sendung handelt, insbesondere um Sendungen, die gegen die Ziffer 7.2.a. bis 7.2.g. dieser ABG verstoßen, berechtigt, diese Sendungen zu öffnen und auf ihren Inhalt zu untersuchen.

3.4 Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber ist nach Anlieferung und Annahme der an ihn adressierten Sendung an grenzlager.ch ausgeschlossen.

3.5 Wird das Akzeptieren der Vollmacht (betreffend Annahme der Pakete) per Unterzeichnung des Kunden von Kunden abgelehnt, ist grenzlager.ch zur Ausgabeverweigerung an den Kunden berechtigt und wird die Sendung folglich an die Absenderadresse retournieren. Sollten in einem solchen Fall Kosten entstehen, werden diese dem Empfänger/Kunden grenzlager.ch voll in Rechnung gestellt.

4. Bedingungsgerechte Sendungen

Beispieladressierung

Grenzlager
C/O
Max Mustermann
Bahnhofstrasse 12
79807 Lottstetten


4.1 grenzlager.ch übernimmt und lagert alle Sendungen für die ausdrücklich die Annahmevollmacht 4.2 in dieser AGB akzeptiert wurden und die jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht sowie den gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen.

4.2 Annahmevollmacht: Hiermit bevollmächtige ich ausdrücklich Alle Personen der Grenzlager GmbH in meinem Namen alle Lieferungen vom Lieferdienst entgegenzunehmen und ggf. mit Unterschrift beim Lieferdienst zu bestätigen.

5. Versicherung / Haftung

5.1 Für jede zur Einlagerung bei grenzlager.ch übergebene Sendung besteht eine Haftpflichtversicherung bis max. EUR 400.- pro Sendung für den Fall von: Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Wasserschaden, für die Dauer der Einlagerung. Der Versicherungsschutz besteht ab der schriftlich bestätigten Annahme der Sendung bei Anlieferung durch einen Mitarbeiter, und erlischt sobald die Sendungen das Betriebsgebäude verlässt, bzw. nach schriftlicher Übernahmebestätigung des Abholers. Hierbei steht grenzlager.ch in der Pflicht die Personaldaten des Abholers mittels Personalausweis festzustellen mit den hinterlegten Personaldaten abzugleichen und auf dem Lagerschein/Abholschein zu vermerken.

5.1.1 Grosse Sendungen, welche über Nacht nicht ins Lager gestellt werden können, müssen gleichtags abgeholt werden, ansonsten wird dafür nicht gehaftet.

5.2 Für die Beschaffenheit oder den Inhalt der angelieferten und übernommenen Sendungen, wird nicht gehaftet.

5.3 grenzlager.ch haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung entsteht, während sich die Sendung in unserer Obhut befindet. grenzlager.ch haftet nicht für die Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinne oder Umsatzverluste, Aufwendungen bei Ersatzvornahmen sowie Schäden die durch Verzögerung bei der Abfertigung entstehen.

6. Anmeldung von Ansprüchen / Verjährung / nicht identifizierbare Sendungen

6.1 In der Regel werden von grenzlager.ch keine Sendungen mit offensichtlicher Beschädigung ohne nachweisliche Schadensmeldung angenommen. Die Abklärung von Schadensfällen, welche angelieferte Sendungen betreffen fällt nicht in den Aufgabenbereich der annehmenden Filiale und muss mit dem jeweiligen Versender bzw. dem beauftragten Lieferanten abgewickelt werden.

6.2 Kann eine Sendung keinem Auftraggeber zugeordnet werden, so wird versucht mit den zur Verfügung stehenden, logistischen Mitteln, den Auftraggeber ausfindig zu machen. Auch das Öffnen der Lieferung gehört zu den auszuschöpfenden Mitteln. Durch die Nachforschung entstehende Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich zum Leistungsentgelt weiterverrechnet. Gelingt die Ausforschung nicht, so wird diese Sendung für die Dauer von 3 Monaten gelagert. Nach Ablauf der dreimonatigen Lagerfrist und keinerlei Reaktion seitens Auftraggeber wird von grenzlager.ch Gebrauch des Pfandrechts gemacht und die Ware zur Deckung aller Kosten zu verwertet.

6.3 Wird die Lagerdauer von 3 Monaten überschritten und liegt kein Auftrag für die Verlängerung der Lagerdauer vor, so gilt die Pfandregelung wie unter Punkt 6.2 beschrieben.

6.4 Briefsendungen haben eine Lagerfrist von 30 Tagen. Danach werden sie an den Absender retourniert.

7. Sendungsannahme 

7.1 Nachnahme- und Unfrei Sendungen/ Annahmeverweigerung Grundsätzlich werden weder schriftliche noch mündliche Mitteilungen/ Vereinbarungen bezüglich der Annahme von „UNFREI“- bzw. Nachnahmesendungen berücksichtigt, sobald ein Kundenkonto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Trifft eine BAR- Zahlung nicht rechtzeitig ein und weist ein Kundenkonto deshalb nicht die nötige Deckung auf, werden Sendungen besagter Art nicht angenommen.

7.2 Folgende Sendungen / Lieferungen sind von der Anlieferung an ausgeschlossen:
a.) Zollpflichtige oder unverzollte Sendungen ohne Hinterlegung eines Depots. 
b.) Sendungen welche gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen, wie z.B. Einfuhrbestimmung, Drogen und Betäubungsmittel, Vertriebszulassung, Vertriebsverbot, jugendgefährdende Medien, Fahrscheine, Flugtickets, Eintrittskarten, Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dem § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) unterliegen, Waffen und Waffenzubehör, explosionsgefährliche Gegenstände, Chemikalien und andere gesundheitsschädliche Stoffe, Waren die das Urheber- oder Markenrecht verletzen, etc. oder Sendungen deren Lagerung oder Nachsendung mit besonderen Auflagen verbunden sind.
c.) Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher und gegen Auslaufen geschützt ist.
d.) Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind.
e.) Sendungen die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten.
f.) Ist Gefahr im Verzug, veranlasst durch eine an uns gelieferte Sendung, ist grenzlager.ch berechtigt, zu Lasten und Kosten des Kunden alle Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr abwenden oder verringern können.
g.) Der Kunde/Auftraggeber haftet persönlich für Verstöße gegen gesetzliche oder behördliche Verbote bei Nutzung der Lageradresse und Lieferadresse.

8. Mail, Empfangsbenachrichtigung , Portalzugang, Datenerhebung

8.1 Die Kunden des grenzlager.ch werden mit einer E-Mail über den Eingang einer an sie adressierten Sendung informiert, sobald diese in das System aufgenommen wurde.

8.2 grenzlager.ch übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Zustellung an die angegebenen E-Mailadressen. Ebenfalls werden keine Rückzahlungen bzw. Gutschrift- Buchungen aufgrund angeblicher „Nichtzustellung“ einer oder mehrerer Benachrichtigungen getätigt.

8.3 E-Mail-Benachrichtigungen werden ausschließlich an die bekanntgegebene Adresse versendet. Um eine Zustellung zu ermöglichen, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sich die E- Mailadresse, von der die Benachrichtigungen generiert und versendet werden, auf der Liste der „sicheren Absender“ befindet.

8.4 Änderungen betreffend Umstellung einer Benachrichtigungsform, Änderung von E-Mailadressen sowie allen weiteren Kundendaten, können nur in Eigenverantwortung vom Kunden selbst getätigt werden.

8.5 Alle E-Mail-Nachrichten von grenzlager.ch, sowie sämtliche angehängte Dateien werden in nicht gesicherter Form übermittelt, und enthalten vertrauliche Informationen, die ausschließlich für den Adressaten bestimmt sind. grenzlager.ch übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße, vollständige und verzögerungsfreie Übertragung dieser Nachricht. Jedweder Gebrauch durch Dritte ist verboten. Sollten Sie eine Nachricht irrtümlich erhalten, sind Sie verpflichtet den Absender zu verständigen, und diese Nachricht sowie sämtliche Anhänge vollständig aus Ihrem System zu löschen.

8.6 Registrierte Kunden sind für die Sicherheit seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist untersagt. Für Schäden die durch die Weitergabe oder unsachgemässen Umgang der Zugangsdaten herbeigeführt werden, sowie durch Hackerangriffe verursachte Systemausfälle, Schäden oder Datenverluste kann grenzlager.ch nicht haftbar gemacht werden.

8.7 Alle Daten die über das Portal grenzlager.ch erfasst werden, Personaldaten des Kunden, sowie die erfassten Vorgänge sind Eigentum von grenzlager.ch und dürfen weder kopiert noch in Fremdsystemen ausserhalb von grenzlager.ch verwendet werden.

9. Schriftform Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

10. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand

10.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt. Salvatorische Klausel

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein, so haben die übrigen Bestimmungen weiterhin Gültigkeit

10.3 Gerichtsstand ist Bülach

Stand 10.12.2020

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